Wahlbekanntmachungen für die Kommunalwahl im Herbst 2026

Autor/in: Samtgemeinde Lachendorf

Wahlbekanntmachung - Anzahl der zu wählenden Abgeordneten

Bekanntmachung des Wahlleiters der Samtgemeinde Lachendorf zu den Kommunalwahlen am 13.09.2026

Gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl Seite 35) in der zurzeit gültigen Fassung, gebe ich hiermit folgendes bekannt:

1. Zahl der Vertreter

In der Samtgemeinde Lachendorf (mit den Mitgliedsgemeinden Ahnsbeck, Beedenbostel, Eldingen, Hohne und Lachendorf) sind zu wählen:

  1. Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für den Rat der Samtgemeinde Lachendorf beträgt gem. §§ 46 und 177 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der zzt. geltenden Fassung 30 Mitglieder
  2. Bewerberinnen und Bewerber der Gemeinde Ahnsbeck 11 Mitglieder
  3. Bewerberinnen und Bewerber der Gemeinde Beedenbostel 9 Mitglieder
  4. Bewerberinnen und Bewerber der Gemeinde Eldingen 11 Mitglieder
  5. Bewerberinnen und Bewerber der Gemeinde Hohne 11 Mitglieder
  6. Bewerberinnen und Bewerber der Gemeinde Lachendorf 19 Mitglieder

2. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

Gemäß § 7 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) bilden Wahlgebiete, in denen bis zu 33 Abgeordnete zu wählen sind, einen Wahlbereich. Aus diesem Grund bilden die o. g. Samtgemeinde/Gemeinden nur einen Wahlbereich.

3. Einreichung der Wahlvorschläge:

Wahlvorschläge können nach §§ 21 und 24 NKWG von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes von Gruppen und Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen eingereicht werden. Die Wahlvorschläge für die Gemeindewahl und Samtgemeindewahl sind beim Wahlleiter der Samtgemeinde Lachendorf, Oppershäuser Str. 1, 29331 Lachendorf, möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum 20.07.2026, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) einzureichen.

4. Höchstzahl der Bewerber/Bewerberinnen

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf nach § 21 Abs. 4 NKWG für die Samtgemeinde Lachendorf, für die Gemeinden Ahnsbeck, Beedenbostel, Eldingen, Hohne und Lachendorf um 5 höher liegen, als die Zahl der zu wählenden Vertreter. Die Reihenfolge der Bewerber/Bewerberinnen muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein. Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers, einer Einzelbewerberin (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen des Bewerbers/der Bewerberin enthalten.

5. Inhalt und Form der Wahlvorschläge §§ 21 bis 24 NKWG, §§ 32 bis 43 NKWO

Der Wahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 5 zur Nieders. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05. Juli 2006 (Nieders. Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 280) in der zurzeit geltenden Fassung, eingereicht werden. Der Wahlvorschlag muss enthalten

  1. Familienname, Vorname, Beruf, Geburtstag, Geburtsort, die Wohnanschrift eines jeden Bewerbers einer jeden Bewerberin,
  2. bei Wahlvorschlägen einer Partei den Namen, den sie im Land führt, und wenn sie eine Kurzbezeichnung führt, auch diese, 
  3. bei Wahlvorschlägen einer Wählergruppe ein Kennwort der Wählergruppe und wenn sie eine Kurzbezeichnung führt auch diese, und

Das Kennwort oder die Kurzbezeichnung einer Wählergruppe darf nicht den Namen oder die Kurzbezeichnung einer Partei enthalten. Aus dem Kennwort muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe im Wahlgebiet handelt. Reicht eine Wählergruppe Wahlvorschläge in mehreren Wahlbereichen des Wahlgebiets ein, so muss das Kennwort in allen Wahlvorschlägen übereinstimmen.

Auf die besonderen Vorschriften über den Inhalt und die Form der Wahlvorschläge und über die Verbindung von Wahlvorschlägen in den §§ 21 ff. NKWG und §§ 32 ff. NKWO in der zzt. geltenden Fassung weise ich ausdrücklich hin.

6. Unterstützungsunterschriften von Wahlvorschlägen

Die Wahlvorschläge für die Gemeindewahl in einer Gemeinde bis zu 2.000 Einwohnern muss von mindestens 10, für die Gemeindewahl in Gemeinden mit 2.001 bis 20.000 Einwohnern von mindestens 20 Wahlberechtigten des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen (§ 21 Abs. 9 Satz 2 NKWG).

Für die Wahlvorschläge zur Gemeindewahl Ahnsbeck, Beedenbostel, Eldingen und Hohne sind 10 Unterschriften;

für die Gemeinde Lachendorf und Samtgemeinde Lachendorf sind 20 Unterschriften erforderlich.

Die Unterschriften sind gem. § 32 Abs. 2 NKWO auf amtlichen Formblättern nach Anlage 6 zur NKWO zu erbringen. Die Formblätter werden auf Anforderung beim Gemeindewahlleiter der Samtgemeinde Lachendorf kostenfrei herausgegeben. Auf dem Formblatt sind der Name der unterzeichnenden Partei oder das Kennwort der Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, oder der Name des/der einreichenden Einzelbewerber/Einzelbewerberin anzugeben. Parteien und Wählergruppen haben ferner zu bestätigen, dass der Bewerber/die Bewerberinnen bereits nach § 24 Abs. 1 NKWG aufgestellt worden sind. Die Wahlberechtigten, die einen Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen, Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift des Unterzeichners/der Unterzeichnerin anzugeben. Für jeden Unterzeichner/jede Unterzeichnerin ist auf dem Formblatt nach Anlage 6 oder gesondert nach dem Muster der Anlage 7 NKWO eine Bescheinigung der Gemeinde beizufügen, dass er/sie in dem Wahlbereich wahlberechtigt ist. (Hinweis: Wer für einen anderen eine Bescheinigung des Wahlrechts beantragt, muss nachweisen, dass der/die Betreffende den Wahlvorschlag unterstützt).

Ein Wahlberechtigter/eine Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag für die Gemeinde-/Samtgemeindewahl unterzeichnen. Hat jemand mehr als einen Wahlvorschlag für die Gemeinde-,Samtgemeindewahl unterzeichnet, so ist seine/ihre Unterschrift auf dem 2. Wahlvorschlag ungültig. Für Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen dürfen Unterschriften erst nach Aufstellung der Bewerber/Bewerberinnen gesammelt werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. Auf § 31 NKWO weise ich hin.

Folgende Parteien und Wählergruppen sind gem. § 21 Abs. 10 NKWG von dem Unterschriftenerfordernis befreit:

Für die Samtgemeindewahl und die Gemeindewahlen
  • Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Die Linke (Die Linke).
Für die Gemeindewahl Ahnsbeck:
  • Freie Wählergemeinschaft in der Gemeinde Ahnsbeck UNION LACHTETAL (UL)
Für die Gemeinde Beedenbostel:
  • Gemeinsame Liste Beedenbostel (GLB)
  • Wählergemeinschaft Unabhängige Bürger in der Gemeinde Beedenbostel (UB)
Für die Gemeinde Eldingen:
  • Wählergemeinschaft in der Gemeinde Eldingen – Gemeinsame Liste Eldingen (GLE)
Für die Gemeinde Hohne:
  • Wählergemeinschaft für die Gemeinde Hohne – (WGH)
Für die Gemeinde Lachendorf:
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • Wählergemeinschaft Unabhängige Bürger in der Gemeinde Lachendorf (UB)
Für die Samtgemeinde Lachendorf
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • Wählergemeinschaft Unabhängige Bürger in der Samtgemeinde Lachendorf (UB)
  • Freie Wählergemeinschaft in der Samtgemeinde Lachendorf UNION LACHTETAL (UL)

7. Wahlanzeige

Andere als die vorstehend zu Punkt 6 genannten Parteien können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens bis zum 15. Juni 2026 (bis zum 90. Tag vor der Wahl) dem Niedersächsischen Landeswahlleiter in 30169 Hannover, Lavesallee 6 ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben. Der Anzeige sind die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie der Nachweis über einen satzungsmäßig bestellten Landesvorstand beizufügen. Der Landeswahlleiter stellt spätestens bis zum 03. Juli 2026 (72. Tag vor der Wahl) fest, welche der anzeigenden Vereinigungen für die Wahl als Parteien anzuerkennen sind (§ 22 Abs. 2 NKWG)

Lachendorf, den 28.01.2026
Der Samt-/Gemeindewahlleiter 
Eike Bremer

Wahlbekanntmachung - Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters

Wahlbekanntmachung für die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters am 13.09.2026

Mit Beschluss vom 06.10.2025 hat der Rat der Samtgemeinde Lachendorf gem. § 45 b Abs. 2 NKWG als Wahltag für die Direktwahl zur Samtgemeindebürgermeisterin oder zum Samtgemeindebürgermeister den 13. September 2026 bestimmt, der zugleich allgemeiner Kommunalwahltag in Niedersachsen ist. Eine etwaige Stichwahl würde somit gem. § 45 b Abs. 3 NKWG auf den zweiten Sonntag nach der Wahl, also den 27. September 2026, fallen.

Für die Wahl zur hauptamtlichen Samtgemeindebürgermeisterin/ zum hauptamtlichen Samtgemeindebürgermeister am 13.09.2026 gebe ich aufgrund der §§ 16 und 45 b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes bekannt:

1. Wahltag und Wahlzeit

Die Wahl zur hauptamtlichen Samtgemeindebürgermeisterin/ zum hauptamtlichen Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Lachendorf findet am 13.09.2026 statt. Eine etwaige Stichwahl ist auf den 27.09.2026 festgelegt. Wahlzeit ist jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr.

2. Wahlleitung

Für die Wahl zur hauptamtlichen Samtgemeindebürgermeisterin/ zum hauptamtlichen Samtgemeindebürgermeister hat der Rat der Samtgemeinde Lachendorf am 06.10.2025 als Wahlleitung berufen:

Samtgemeindewahlleiter
Erster Samtgemeinderat
Eike Bremer

Stellvertretender Gemeindewahlleiter
Samtgemeinderat
Arne Möller

Dienstanschrift:
Samtgemeinde Lachendorf
Oppershäuser Str. 1
29331 Lachendorf
Tel: 05145/9707800

Mail: poststelle@lachendorf.de

3. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

Das Gebiet der Samtgemeinde Lachendorf bildet einen Wahlbereich.

4. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahlvorschläge sind gem. § 21 Abs. 2 NKWG schriftlich möglichst frühzeitig, spätestens am 55. Tag vor der Wahl – 20.07.2026 - 18.00 Uhr – bei der Samtgemeinde Lachendorf, Oppershäuser Str. 1, 29331 Lachendorf einzureichen.

5. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge sollen nach amtlichem Muster eingereicht werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge müssen den Vorschriften des § 45 d NKWG und der §§ 32 ff. NKWO entsprechen.

6. Unterschriften für Wahlvorschläge

Jeder Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson oder, bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigten, aber wählbaren Einzelperson, von dieser Person selbst unterzeichnet sein.

Der Wahlvorschlag muss gem. § 21 Abs. 4 NKWG außerdem von mindestens 150 Wahlberechtigten des zuständigen Wahlgebiets persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Eine wahlberechtigte Person darf für jede Direktwahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; die Gemeinde oder die Samtgemeinde hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Hat jemand für eine Direktwahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde oder der Samtgemeinde nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind (§ 45 d Abs. 4 NKWG).

Unterschriften sind nicht erforderlich für die bisherige Amtsinhaberin oder den bisherigen Amtsinhaber (§ 45 d Abs. 4 NKWG).

Außerdem sind gemäß § 45 d Abs. 4 i. V. m. § 21 Abs. 10 NKWG für folgende Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge Unterschriften nicht erforderlich:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Alternative für Deutschland - Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Die Linke (Die Linke)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • Wählergemeinschaft Unabhängige Bürger in der Samtgemeinde Lachendorf (UB)
  • Wählergemeinschaft in der Samtgemeinde Lachendorf UNION LACHTETAL (UL)

7. Wahlanzeige

Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum (90. Tag vor der Wahl) 15.06.2026 bei der Niedersächsischen Landeswahlleitung, Lavesallee 6, 30169 Hannover einzureichen.

Lachendorf, den 05.02.2026
(Bremer)
Samtgemeindewahlleiter

Wahlbekanntmachung - Wahlausschuss Gemeinde Ahnsbeck

Öffentliche Bekanntmachung Kommunalwahl am 13.09.2026 Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Ahnsbeck

Gem. § 8 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05. Juli 2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431) in der aktuellen Fassung gebe ich die Zusammensetzung des nach § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der aktuellen Fassung gebildeten Gemeindewahlausschusses für die Gemeinde Ahnsbeck bekannt:

Vorsitzender
Erster Samtgemeinderat
Eike Bremer
Oppershäuser Str. 1
29331 Lachendorf

stellvertretender Vorsitzender
Samtgemeinderat
Arne Möller
Oppershäuser Str. 1
29331 Lachendorf

Beisitzer
Ulrich Homann
29353 Ahnsbeck

Beisitzer
Volker Langhein
29353 Ahnsbeck

Beisitzerin
Erika Backhaus
29353 Ahnsbeck

Beisitzerin
Ilona Kaupat
29353 Ahnsbeck

Beisitzer
Matthias Thies
29353 Ahnsbeck

Beisitzer
Andreas Wismer
29353 Ahnsbeck

stellvertretende Beisitzerin
Zoe Kettelhake
29353 Ahnsbeck

stellvertretender Beisitzer
Christian Schrot
29353 Ahnsbeck

stellvertretende Beisitzerin
Ute Kirchhoff
29353 Ahnsbeck

stellvertretende Beisitzerin
Nadine Ebel
29353 Ahnsbeck

stellvertretender Beisitzer
Werner Schmidt
29353 Ahnsbeck

stellvertretende Beisitzerin
Kirsten Piening
29353 Ahnsbeck

Büro des Gemeindewahlleiters
Oppershäuser Str. 1
29331 Lachendorf
Telefon: 05145/970-7800
Telefax: 05145/970-7875

Lachendorf, 03.02.2026
(Bremer)
Gemeindewahlleiter

Wahlbekanntmachung - Wahlausschuss Gemeinde Beedenbostel

Öffentliche Bekanntmachung Kommunalwahl am 13.09.2026 Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Beedenbostel

Gem. § 8 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05. Juli 2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431) in der aktuellen Fassung gebe ich die Zusammensetzung des nach § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der aktuellen Fassung gebildeten Gemeindewahlausschusses für die Gemeinde Beedenbostel bekannt:

Vorsitzender
Erster Samtgemeinderat
Eike Bremer
Oppershäuser Str. 1
29331 Lachendorf

stellvertretender Vorsitzender
Samtgemeinderat
Arne Möller
Oppershäuser Str. 1
29331 Lachendorf

Beisitzerin
Dr. Katja Eckermann-Mosch
29355 Beedenbostel

Beisitzer
Jan Marven Weber
29355 Beedenbostel

Beisitzer
Florian Beck
29355 Beedenbostel

Beisitzer
Burkhard Diercks
29355 Beedenbostel

Beisitzer
Christian Teschner
29355 Beedenbostel

Beisitzerin
Irmhild Kuhrs-Fiedler
29355 Beedenbostel

stellvertretende Beisitzerin
Elvira Kaiser
29355 Beedenbostel

stellvertretender Beisitzerin
Johanna Weber
29355 Beedenbostel

stellvertretende Beisitzerin
Manuela Kurz
29355 Beedenbostel

stellvertretende Beisitzerin
Jella Pohlmann
29355 Beedenbostel

stellvertretender Beisitzer
Mattes Klein
29355 Beedenbostel

stellvertretende Beisitzerin
Denise Bergmann
29355 Beedenbostel

Büro des Gemeindewahlleiters
Oppershäuser Str. 1
29331 Lachendorf
Telefon: 05145/970-7800
Telefax: 05145/970-7875

Lachendorf, 03.02.2026
(Bremer)
Gemeindewahlleiter

Wahlbekanntmachung - Wahlausschuss Gemeinde Eldingen

Öffentliche Bekanntmachung Kommunalwahl am 13.09.2026 Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Eldingen

Gem. § 8 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05. Juli 2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431) in der aktuellen Fassung gebe ich die Zusammensetzung des nach § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der aktuellen Fassung gebildeten Gemeindewahlausschusses für die Gemeinde Eldingen bekannt:

Vorsitzender
Erster Samtgemeinderat
Eike Bremer
Oppershäuser Str. 1
29331 Lachendorf

stellvertretender Vorsitzender
Samtgemeinderat
Arne Möller
Oppershäuser Str. 1
29331 Lachendorf

Beisitzer
Karsten Dehmel
29351 Eldingen

Beisitzerin
Svenja Kopmann
29351 Eldingen-Heese

Beisitzer
Hans-Werner Gottschlich
29351 Eldingen

Beisitzer
Ulrich Kohrs
29351 Eldingen

Beisitzer
Martin Bollbach
29351 Eldingen-Wohlenrode

Beisitzer
Niklas Alps
29351 Eldingen-Heese

stellvertretender Beisitzer
Daniel Johnson
29351 Eldingen-Grebshorn

stellvertretender Beisitzer
Björn Deppe
29351 Eldingen

stellvertretender Beisitzer
Alfred Pape
29351 Eldingen

stellvertretende Beisitzerin
Michaela Lebeus
29351 Eldingen-Heese

stellvertretender Beisitzer
Matthias Düngefeld
29351 Eldingen-Luttern

stellvertretende Beisitzerin
Astrid Misselhorn
29351 Eldingen-Heese

Büro des Gemeindewahlleiters
Oppershäuser Str. 1
29331 Lachendorf
Telefon: 05145/970-7800
Telefax: 05145/970-7875

Lachendorf, 03.02.2026
(Bremer)
Gemeindewahlleiter

Wahlbekanntmachung - Wahlausschuss Gemeinde Hohne

Öffentliche Bekanntmachung Kommunalwahl am 13.09.2026 Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Hohne

Gem. § 8 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05. Juli 2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431) in der aktuellen Fassung gebe ich die Zusammensetzung des nach § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der aktuellen Fassung gebildeten Gemeindewahlausschusses für die Gemeinde Hohne bekannt:

Vorsitzender
Erster Samtgemeinderat
Eike Bremer
Oppershäuser Str. 1
29331 Lachendorf

stellvertretender Vorsitzender
Samtgemeinderat
Arne Möller
Oppershäuser Str. 1
29331 Lachendorf

Beisitzerin
Katharina Rodewald
29362 Hohne

Beisitzer
Sebastian Gebbert
29362 Hohne

Beisitzer
Nils Hase
29362 Hohne

Beisitzer
Merlin Bromberg
29362 Hohne-Helmerkamp

Beisitzer
Rainer Brammer
29362 Hohne

Beisitzer
Andreas Tietge
29362 Hohne

stellvertretende Beisitzerin
Vanessa Hartung
29362 Hohne

stellvertretender Beisitzer
Jasper Krößmann
29362 Hohne

stellvertretende Beisitzerin
Nadine Friedrichs
29362 Hohne

stellvertretender Beisitzer
Hagen Kellner
29362 Hohne

stellvertretender Beisitzer
Erwin Kühn
29362 Hohne-Spechtshorn

stellvertretender Beisitzer
Hans-Joachim Hildebrandt
29362 Hohne

Büro des Gemeindewahlleiters
Oppershäuser Str. 1
29331 Lachendorf
Telefon: 05145/970-7800
Telefax: 05145/970-7875

Lachendorf, 03.02.2026
(Bremer)
Gemeindewahlleiter

Wahlbekanntmachung - Wahlausschuss Gemeinde Lachendorf

Öffentliche Bekanntmachung Kommunalwahl am 13.09.2026 Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Lachendorf

Gem. § 8 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05. Juli 2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431) in der aktuellen Fassung gebe ich die Zusammensetzung des nach § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der aktuellen Fassung gebildeten Gemeindewahlausschusses für die Gemeinde Lachendorf bekannt:

Vorsitzender
Erster Samtgemeinderat
Eike Bremer
Oppershäuser Str. 1
29331 Lachendorf

stellvertretender Vorsitzender
Samtgemeinderat
Arne Möller
Oppershäuser Str. 1
29331 Lachendorf

Beisitzer
Dennis Heumann
29331 Lachendorf

Beisitzer
Jörn Deecke
29331 Lachendorf

Beisitzerin
Marcia Rös
29331 Lachendorf

Beisitzer
Uwe Warkulat
29331 Lachendorf

Beisitzerin
Regina Hansen
29331 Lachendorf

Beisitzerin
Cornelia Schendler
29331 Lachendorf

stellvertretende Beisitzerin
Hilke Eisenbarth
29331 Lachendorf

stellvertretende Beisitzerin
Andrea Klabe-Wolf
29331 Lachendorf

stellvertretende Beisitzerin
Sabrina Frank
29331 Lachendorf

stellvertretende Beisitzerin
Melanie Findeisen
29331 Lachendorf-Bunkenburg

stellvertretende Beisitzerin
Julia Jeske
29331 Lachendorf

stellvertretender Beisitzer
Christopher Jenner
29331 Lachendorf

Büro des Gemeindewahlleiters
Oppershäuser Str. 1
29331 Lachendorf
Telefon: 05145/970-7800
Telefax: 05145/970-7875

Lachendorf, 03.02.2026
(Bremer)
Gemeindewahlleiter

Wahlbekanntmachung - Wahlausschuss Samtgemeinde Lachendorf

Öffentliche Bekanntmachung Kommunalwahl am 13.09.2026 Zusammensetzung des Wahlausschusses der Samtgemeinde Lachendorf

Gem. § 8 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05. Juli 2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431) in der aktuellen Fassung gebe ich die Zusammensetzung des nach § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der aktuellen Fassung gebildeten Gemeindewahlausschusses für die Samtgemeinde Lachendorf bekannt:

Vorsitzender
Erster Samtgemeinderat
Eike Bremer
Oppershäuser Str. 1
29331 Lachendorf

stellvertretender Vorsitzender
Samtgemeinderat
Arne Möller
Oppershäuser Str. 1
29331 Lachendorf

Beisitzerin
Monika Sturm
29331 Lachendorf

Beisitzer
Christian Mauri
29331 Lachendorf

Beisitzerin
Kerstin Hein-Schöpf
29331 Lachendorf

Beisitzer
Henning Friedrichs
29331 Lachendorf

Beisitzer
Peter Trumann
29331 Lachendorf

Beisitzer
Jan Gaebel
29331 Lachendorf

stellvertretende Beisitzerin
Franziska Tischer
29331 Lachendorf

stellvertretende Beisitzerin
Anke Findeisen
29331 Lachendorf-Gockenholz

stellvertretender Beisitzer
Alexander Litau
29331 Lachendorf

stellvertretende Beisitzerin
Laura Herwert
29331 Lachendorf

stellvertretender Beisitzer
Christoph Röver
29331 Lachendorf

stellvertretender Beisitzer
Björn Uhlig
29331 Lachendorf

Büro des Gemeindewahlleiters
Oppershäuser Str. 1
29331 Lachendorf
Telefon: 05145/970-7800
Telefax: 05145/970-7875

Lachendorf, 03.02.2026
(Bremer)
Gemeindewahlleiter