Ankündigung von Kampfmittelsondierungen entlang der Ostniedersachsenleitung vom 27. Juli bis 31. Dezember 2026
Die rund 150 Kilometer lange Ostniedersachsenleitung ist der geplante Parallelneubau einer 380-kV-Freileitung zwischen der Elbe bei Geesthacht und Wahle bei Braunschweig neben einer bestehenden 380-kV-Leitung. Teil einer frühen Planungs- und Trassierungsphase ist auch der Abgleich von geplanten Bauflächen mit Gebieten, auf denen aus historischen Gründen Kampfmittel vermutet werden. Das ist zwingend erforderlich, um Sicherheit für Mensch und Umwelt zu gewährleisten, Baugrundrisiken zu minimieren und Verzögerungen während des Baus zu vermeiden.
Kampfmittelsondierungen
Aus dem Abgleich haben sich für dieses Vorhaben relevante Verdachtsflächen ergeben, die nun mittels einer technischen Erkundung, einer sogenannten Kampfmittelsondierung, von TenneT geprüft werden.
Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen
Die Arbeiten beginnen am 27. Juli und dauern voraussichtlich bis zum Jahresende 2026 an. Der Zeitpunkt der technischen Erkundung hängt von dem Zustand der zu untersuchenden Flächen ab und kann sich beispielsweise bei landwirtschaftlich genutzten Flächen je nach Bewirtschaftung unterscheiden. TenneT setzt sich bei diesen Flächen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern vorab in Verbindung, um festzustellen wann die Flächen bestmöglich begangen werden können.
Art und Umfang der Untersuchungen
Die Untersuchungen erfolgen zu Fuß und mithilfe eines Messgerätes in einem etwa zwei Meter breiten und 20 kg schweren Wagens. Je nach Größe der zu untersuchenden Flächen dauert eine Untersuchung bis zu einem halben Tag.
Rechtliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus dem § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden.
Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher Wege. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir um Benachrichtigung. In diesem Falle werden wir eine Beweissicherung einsetzen.
Beauftragte Unternehmen
Die technischen Untersuchungen erfolgen im Auftrag von TenneT durch SCHOLLENBERGER Kampfmittelbergung Deutschland.
Kontakt
Für Fragen zum Projekt oder den geplanten Maßnahmen steht Ihnen das Kommunikationsteam der Ostniedersachsenleitung zur Verfügung:
Weitere Informationen
Detaillierte Angaben zur aktuellen Planung des Projektes finden Sie unter: https://tennet.eu/onil