Nach dem Ampel-Aus kommt es am 23.02.2025 zu einer vorgezogenen Bundestagswahl. Hierfür suchen wir Bürgerinnen und Bürger, die Interesse daran haben, in einem Wahllokal als Wahlhelferin oder Wahlhelfer mitzuarbeiten.
Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € gezahlt.
Voraussetzung für die Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit:
Sie...
- ... sind wahlberechtigt zur Wahl des Deutschen Bundestages.
- ... sind mindestens 18 Jahre alt.
- ... besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- ... wohnen seit mindestens drei Monaten in Deutschland.
- ... sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Seien Sie ein Teil der Demokratie! Unterstützen Sie uns!
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