Änderungsbekanntmachung der Wahlbekanntmachung zur Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters vom 05.02.2026
Ich gebe gem. §§ 45 d, 45 a i. V. m. § 16 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) folgende Änderung der Bekanntmachung vom 05.02.2026 bekannt:
Aufgrund der Änderung des §§ 45 d NKWG (Nds. GVBl. 2026 Nr. 30 vom 06.05.2026) wird die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen wie folgt geändert:
Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum 06.07.2026, 18:00 Uhr, schriftlich im Original und vollständig inklusive aller einzureichenden Anlagen bei mir (Samtgemeindewahlleiter der Samtgemeinde Lachendorf, Oppershäuser Straße 1, 29331 Lachendorf) einzureichen.
Im Übrigen bleibt die Bekanntmachung vom 05.02.2026 unverändert.
Lachendorf, den 07.05.2026
(Bremer)
Samtgemeindewahlleiter