Wo gibt es Kinderkrippen oder Kindergärten in der Samtgemeinde Lachendorf?
Eine Auflistung aller Einrichtungen finden Sie hier.
Kann ich mir eine Kinderkrippe oder einen Kindergarten für mein Kind aussuchen?
Die Kindertagesstätten stehen allen Kindern offen, die im Bereich der Samtgemeinde Lachendorf wohnen. Bei genügend freien Plätzen erfolgt die Aufnahme grundsätzlich in der der Wohnung nächstgelegenen Kindertagesstätte.
Ab wann und wo kann ich mein Kind anmelden?
Die Anmeldung für einen Platz in der Kindertagesstätte erfolgt ab dem 01.09.2020 nur noch online. Eine Anmeldung in den Kindertagesstätten ist nicht mehr vorgesehen.
Bitte melden Sie ihr Kind frühzeitig an, gern auch schon 1 - 2 Jahre im Voraus.
Über das Onlineportal werden unter Einhaltung des Datenschutzes die persönlichen Daten, die Einrichtung sowie eine Alternative, das Aufnahmedatum und der Betreuungsumfang erfasst.
Welche Betreuungsoptionen gibt es?
Die Kindertagesstätten sind in der Regel von Montag bis Freitag wie folgt geöffnet:
Kindergarten:
Vormittagsgruppe von 08:00 – 12:00 Uhr
Integrative Gruppe von 08:00 – 13:00 Uhr
Ganztagsgruppe von 08:00 – 16:00 Uhr
Kinderkrippe:
Halbtagsgruppe 4 – 6 Std. von 08:00 – 14:00 Uhr
Ganztagsgruppe 7 – 8 Std. von 08:00 – 16:00 Uhr
Waldkindergarten: von 08:00 – 12:00 Uhr
Sonderöffnungszeiten:
Bei ausreichender Nachfrage werden den Betreuungszeiten vor- oder nachgehende Sonderöffnungszeiten eingerichtet. Wenden Sie sich bitte bei Bedarf an die Leitung der jeweiligen Einrichtung.
Die Sonderöffnungszeiten finden Sie im Infoflyer der jeweiligen Einrichtung.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr
Die Inanspruchnahme eines Platzes in den Kindergärten in der Samtgemeinde Lachendorf ist für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr beitragsfrei. Die Beitragsfreiheit umfasst eine Betreuungszeit von maximal 8 Stunden. Darüber hinausgehende Zeiten durch Inanspruchnahme der Sonderöffnungszeiten sowie Verpflegungskosten sind von den Eltern zu zahlen. Für jede weitere Stunde Sonderbetreuungszeit wird eine Gebühr von 20,00 € pro Monat erhoben.
Das Essengeld wird monatlich pro eingenommene Mahlzeit abgerechnet. Die Höhe richtet sich nach dem Anbieter in der jeweiligen Kindertagesstätte und liegt zwischen 2,20 € bis 2,75 €.
Die Betreuung im Rahmen der Sonderöffnungszeit kann auch bei unvorhergesehenen Bedarf im Einzelfall in Anspruch genommen werden. Dazu können Wertgutscheine zu 5,00 € pro Stunde über die Leitung der Kindertagesstätte erworben werden.
Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
Für die Inanspruchnahme eines Platzes in den Kinderkrippen in der Samtgemeinde Lachendorf durch Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der in den einzelnen Einrichtungen angebotenen regelmäßigen Betreuungszeit. Sie beträgt monatlich:
Unter 3-Jährige in Krippe
oder Kindergarten (4 Std.) 110 €
Unter 3-Jährige in Krippe
oder Kindergarten (5 Std.) 135 €
Unter 3-Jährige in Krippe
oder Kindergarten (6 Std.) 160 €
Unter 3-Jährige in Krippe
oder Kindergarten (7 Std.) 185 €
Unter 3-Jährige in Krippe
oder Kindergarten (8 Std.) 210 €
Für darüberhinausgehende Zeiten durch Inanspruchnahme von Sonderöffnungszeiten sowie Verpflegungskosten sind zu entrichten:
Sonderöffnungszeit
Für jede weitere Stunde Sonderöffnungszeit wird eine Gebühr in Höhe von 25 € pro Monat erhoben.
Die Betreuung im Rahmen der Sonderöffnungszeit kann auch bei unvorhergesehenem Bedarf im Einzelfall in Anspruch genommen werden. Dazu können Wertgutscheine zu 5,00 € pro Stunde über die Leitung der Kindertagesstätte erworben werden.
Was kostet das Mittagessen?
Das Essengeld wird monatlich pro eingenommene Mahlzeit abgerechnet. Die Höhe richtet sich nach dem Anbieter in der jeweiligen Kindertagesstätte und liegt zwischen 2,00 € bis 2,75 €.
Gibt es Ermäßigungen?
Bei zwei Kindern aus einem Haushalt unter 3 Jahren, die zeitgleich in einer Kinderkrippe der Samtgemeinde Lachendorf betreut werden, verringert sich die Gebühr für das 2. Kind auf 50 %.
Für das dritte Kind eines Haushaltes unter 3 Jahren, das zeitgleich in einer Kinderkrippe der Samtgemeinde Lachendorf betreut wird, wird keine Gebühr erhoben.
Die Geschwisterermäßigung gilt nicht für die Sonderöffnungszeiten.
Gibt es Dinge die von den Benutzungsgebühren nicht abgedeckt sind?
Windeln, Pflegemittel und Ähnliches sind von den Eltern zu stellen.
Zu wann sind die Gebühren fällig?
Die Gebühren sind bis zum 15. eines jeden Monats zu entrichten. Die Zahlungspflicht beginnt mit dem Tage der Aufnahme. Der Erhebungszeitraum für die Benutzungsgebühr wird auf ein Kindergartenjahr festgesetzt. Das Kindergartenjahr beginnt am 01.08. eines jeden Jahres und endet am 31.07. des folgenden Jahres.
Mein Kind besucht den ersten Kindergartenmonat altersbedingt nur teilweise oder muss aus triftigem Grund vorzeitig abgemeldet werden. Gibt es eine Vergünstigung?
Für Kinder, die bis zum 15. eines Monats in der Kindertagesstätte aufgenommen werden, ist die volle Monatsgebühr, für Kinder die nach diesem Zeitpunkt aufgenommen werden, die halbe Monatsgebühr zu entrichten. Bei Ausscheiden aus der Kindertagesstätte vor dem 15. eines Monats ist die halbe und bei Ausscheiden nach dem 15. eines Monats ist die volle Monatsgebühr zu zahlen.
Wie lange werden die Gebühren erhoben?
Die Gebühren werden so lange erhoben, bis das Kind ordnungsgemäß von der Kindertagesstätte abgemeldet ist. Wenn das Kind der Kindertagesstätte fernbleibt, sind die Gebühren in voller Höhe zu zahlen.
Was kann ich tun, wenn ich mir die Benutzungsgebühren nicht leisten kann?
Familien mit Bezug von Sozialleistungen oder geringem Einkommen haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Benutzungsgebühren zu stellen. Die Sachbearbeitung erfolgt beim Landkreis Celle. Bitte wenden Sie sich für eine Erstberatung an Herrn Jörke Tel. 05145/970-7882 in Zimmer 209 im Rathaus oder per Kontaktformular an Kontakt zu Herrn Jörke.
Wo kann ich die Satzung für die Kindertagesstätten einsehen?
Wo bekomme ich einen Nachweis über die Benutzungsgebühren für meine Steuererklärung?
Sie bekommen von der Samtgemeinde mit der Anmeldung einen Gebührenbescheid, der für die gesamte Betreuungszeit gilt. Er dient zur Vorlage beim Finanzamt o.ä. Ändern sich die Betreuungszeiten, wird ein neuer Bescheid automatisch ausgestellt.