Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen und der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Celle und den Strafkammern des Landgerichts Lüneburg
Der Rat der Samtgemeinde Lachendorf hat in der Sitzung am 16.03.2023 den Beschluss über die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit und für das Jugendschöffengericht für das Amtsgericht Celle und das Landgericht Lüneburg gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 03.04.2023 bis zum 11.04.2023 zu jedermanns Einsicht an folgendem Orten aus:
Rathaus der Samtgemeinde Lachendorf
Oppershäuser Straße 1
29331 Lachendorf
Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses möglich.
montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr
sowie
montags und donnerstags in der Zeit von 14:00 bis 17:30 Uhr
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (während der Öffnungszeiten des Rathauses) bei der Samtgemeinde Lachendorf, Oppershäuser Straße 1, 29331 Lachendorf Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Lachendorf, den 23.03.2023
Die Samtgemeindebürgermeisterin
Suderburg