Samtgemeinde LachendorfBauen & PlanenGeförderte ProjekteAllzweckbühne als Ergänzung des neuen Kulturzentrums in Lachendorf

Allzweckbühne als Ergänzung des neuen Kulturzentrums in Lachendorf

Dieses Projekt wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE) als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie.
Programmgebiet Übergangsregion (ÜR)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kurzfristigen Maßnahmen gegen die Folgen der Corona-Pandemie in Innenstädten (Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“)

Allzweckbühne als Ergänzung des neuen Kulturzentrums in Lachendorf

In einem verschiedene Maßnahmen umfassenden Gesamtpaket wird das Gebäude „Olen Drallen Hoff (ODH)“ und die weiträumige, sich bis an die Lachte erstreckende Außenbereichsfläche neugestaltet. Das Fördergebiet befindet sich im Ortszentrum von Lachendorf. Durch verschiedene Förderprogramme werden die Projekte finanziell unterstützt.

Im Rahmen der Neugestaltung ist auch die flexible Nutzung der Stellplatzfläche, im Bereich zwischen dem Kulturzentrum ODH und dem neuen Rathaus, inbegriffen. Diese soll als großräumige Veranstaltungsfläche dienen. Im Rahmen der Förderung soll hierfür eine mobile Bühne beschafft werden, die für entsprechende Veranstaltungen auf der Stellplatzfläche errichtet werden kann. 
Die Bühne soll multifunktional nutzbar sein. Genutzt werden soll die Bühne von verschiedensten Akteuren in der Samtgemeinde Lachendorf. So ist geplant, dass Theatergruppen die Bühne für Freilichtveranstaltungen nutzen oder auch Kinderchöre während des Marktgeschehen ihre Lieder vortragen können. Für Konzerte und Festivals, sowie für die Eröffnung von Schützen- oder Volksfesten soll die Bühne ebenfalls genutzt werden. Da in diesem Bereich der zweite Abschnitt der Audioanlage, zur Beschallung des Außenbereiches, umgesetzt wird, können auch Großveranstaltungen gut umgesetzt werden.

Die Samtgemeinde Lachendorf erhält in Ihrem Zuwendungsbescheid der NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen) einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 82 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) als Teil der Reaktion der Union auf die Covid-19-Pandemie des Programmgebietes Übergangsregion (ÜR) finanziert und zur Verfügung gestellt.