Bekanntmachung - Wahlbezirke zur Bundestagswahl 2025

  1. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.

  2. Die Samtgemeinde Lachendorf bildet einen Wahlbezirk.

    Die Samtgemeinde Lachendorf ist in folgende Wahlbezirke eingeteilt:

    Urnenwahlbezirke:

    • 03.02.01 DGH Ahnsbeck 1, Osterkamp 1, 29353 Ahnsbeck
    • 03.02.02 DGH Ahnsbeck 2, Osterkamp 1 A, 29353 Ahnsbeck
    • 03.03.18 DGH Beedenbostel, Unter den Eichen 4, 29355 Beedenbostel
    • 03.08.03 SÖZ Eldingen, Dorfstraße 8, 29351 Eldingen
    • 03.08.05 Wohlenrode/Grebshorn - Schützenheim, 29351 Eldingen GT Wohlenrode
    • 03.08.06 Feuerwehrgerätehaus Hohnhorst, In den Äckern 112, 29351 Eldingen GT Hohnhorst
    • 03.08.07 DGH Metzingen, Zum Welft 7, 29351 Eldingen GT Metzingen
    • 03.15.08 Grundschule Hohne, Schulweg 1, 29362 Hohne
    • 03.15.09 DGH Helmerkamp, Langlinger Straße 8, 29362 Hohne GT Helmerkamp
    • 03.15.10 Haus am Spetzen, DEA-Straße 2 A, 29362 Hohne GT Spechtshorn
    • 03.16.11 OBS Lachendorf (11) - Container, Südfeld 6, 29331 Lachendorf
    • 03.16.12 OBS Lachendorf (12) - Container, Südfeld 6, 29331 Lachendorf
    • 03.16.13 Grundschule Lachendorf (Foyer) (13), Nikolaus-Lenau-Weg 17, 29331 Lachendorf
    • 03.16.14 Grundschule Lachendorf (Mensa) (14), Nikolaus-Lenau-Weg 17, 29331 Lachendorf
    • 03.16.15 Immanuel-Kant-Gymnasium (15), Alter Postweg 1, 29331 Lachendorf
    • 03.16.16 Feuerwehrhaus Gockenholz, Dorfstraße 46, 29331 Lachendorf GT Gockenholz
    • 03.16.17 Bunkenburg/Jarnsen, Feuerwehrhaus Jarnsen, Im Lachtetal 16, 29331 Lachendorf GT Jarnsen

    Briefwahlbezirke:

    • 30.301 Feuerwehrhaus Lachendorf - Schulungsraum oben, Alter Postweg 112, 29331 Lachendorf (für die Gemeinde Lachendorf)
    • 30.302 Feuerwehrhaus Lachendorf - Schulungsraum oben, Alter Postweg 112, 29331 Lachendorf (für die Gemeinde Lachendorf)
    • 30.303 Feuerwehrhaus Lachendorf - Schulungsraum oben, Alter Postweg 112, 29331 Lachendorf (für die Gemeinden Ahnsbeck und Hohne)
    • 30.304 Feuerwehrhaus Lachendorf - Schulungsraum unten, Alter Postweg 112, 29331 Lachendorf (für die Gemeinden Beedenbostel und Eldingen)

    In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 02.02.2025 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

    Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:00 Uhr zusammen.

  3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

    Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

    Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

    Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

    Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

    1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

    2. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

    Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

    Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

  4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

  5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, iin dem der Wahlschein ausgestellt ist,

    1. durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
    2. durch Briefwahl

    teilnehmen.

    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verwaltung der Samtgemeinde Lachendorf einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

  6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).

    Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Lachendorf, den 20.01.2025

Britta Suderburg
Samtgemeindebürgermeisterin