Samtgemeinde LachendorfBauen & PlanenGeförderte ProjekteAusstattung der Veranstaltungsplattform im Lachendorfer Ortszentrum

Ausstattung der Veranstaltungsplattform im Lachendorfer Ortszentrum

Dieses Projekt wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE) als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie.
Programmgebiet Übergangsregion (ÜR)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kurzfristigen Maßnahmen gegen die Folgen der Corona-Pandemie in Innenstädten (Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“)

Ausstattung der Veranstaltungsplattform im Lachendorfer Ortszentrum

In einem verschiedene Maßnahmen umfassenden Gesamtpaket wird das Gebäude „Olen Drallen Hoff (ODH)“ und die weiträumige, sich bis an die Lachte erstreckende Außenbereichsfläche neugestaltet. Das Fördergebiet befindet sich im Ortszentrum von Lachendorf. Durch verschiedene Förderprogramme werden die Projekte finanziell unterstützt.

Mit dieser oben genannten Maßnahme wird die neue Veranstaltungsfläche zwischen dem Kulturzentrum „Olen Drallen Hoff (ODH)“ und dem neu geplanten Rathaus mit einer hochmodernen Audioanlage zur Beschallung des Außenbereiches ausgestattet und aufgewertet. Diese Veranstaltungsplattform stellt einer Erweiterung des erfolgreich umgesetzten Projektes „Mobile wetterfeste Audioanlage Olen Drallen Hoff“ dar.
Neben dem Audiosystem beinhaltet die Maßnahme die Netzwerktechnik zur WLAN- Versorgung. Die Beschallungsanlage besteht aus einem mobilen Beschallungssystem sowie drahtlosen Mikrofonanlagen. Ebenfalls wird in diesem Projekt ein leistungsfähiges Netzwerk und WLAN Versorgung im Außenbereich realisiert. Durch die Erweiterung der Audioanlage, die bereits im Außenbereich des ODH`s installiert wurde, werden somit Übertragungen auch zwischen den verschiedenen Bereichen möglich. Hierdurch wird die Vernetzung mehrerer Akteure gerade bei Großveranstaltungen oder Märkten deutlich gestärkt. Ergänzt wird die Maßnahme durch umfassende Beleuchtungsmaßnahmen, die Vorführungen und Veranstaltungen zielgerichtet ausleuchten.

Die Samtgemeinde Lachendorf erhält in Ihrem Zuwendungsbescheid der NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen) einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) als Teil der Reaktion der Union auf die Covid-19-Pandemie des Programmgebietes Übergangsregion (ÜR) finanziert und zur Verfügung gestellt.